„Sich selbst von außen und sein Gegenüber von innen sehen."

(Peter Fonagy)


Das Erstgespräch 

Das Erstgespräch gibt beiden Seiten die Möglichkeit einer ersten Orientierung und dient insbesondere dem persönlichen Kennenlernen. Darüber hinaus findet ein erster Austausch über die vorliegenden Herausforderungen statt. Je nach Schwerpunkt kann dieses Gespräch gemeinsam mit Ihnen als Eltern und ihrem Kind, ein reines Elterngespräch sein oder auch bei Euch als Jugendliche ohne Eure Eltern stattfinden.   


Beratungsgespräche 

Das Erstgespräch ist bereits der erste Einstieg in die Beratung. Zu diesem Zeitpunkt geht es noch nicht um Psychotherapie, sondern ausschließlich darum den aktuellen Stand abzubilden und eine gemeinsame Einschätzung der Situation zu erarbeiten. In dieser Phase kann geklärt werden, ob eine tiefenpsychologische Therapie sinnvoll sein kann oder z.B. eine Verhaltenstherapie, eine Familientherapie oder weitere Beratungen an einer anderen Stelle wirksamer sein könnten. 

Probatorische Sitzungen 

In diesen Sitzungen findet eine deutliche Konkretisierung statt. Gemeinsam wird ein erster Blick auf die gesamte Entwicklungsgeschichte ihres Kindes und Ihrer gesamten Familie geworfen. Bei Euch als Jugendliche schauen wir zusammen, auf das, was in Eurem Leben passiert ist und vielleicht zu den heutigen Herausforderungen geführt haben könnte. Dieser Prozess wird Anamnese genannt und reicht von vorgeburtlichen Erfahrungen, bis hin zu aktuellen Ereignissen. Zusätzlich wird die Familiengeschichte in den Blick genommen und geschaut, welche Herausforderungen es an dieser Stelle gegeben hat und gibt, die die Entwicklung und den Ist-Stand beeinflussen und beeinflusst haben.

Eine Einbindung aller Beteiligten ist hierbei sinnvoll und hilfreich. Spätestens hier soll entschieden werden, ob eine Behandlung im Rahmen einer tiefenpsychologischen Psychotherapie sinnvoll ist und mit den in einer tiefenpsychologischen Psychotherapie gesetzten Rahmenbedingungen eine gute Prognose zu einer erfolgreichen Behandlung gestellt werden kann. In dieser Phase kann dann ein erster Antrag für eine Psychotherapie gestellt werden. 

Psychotherapie 

Hat die zuständige Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie genehmigt, kann die Therapie beginnen.
Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie über einige Monate oder als Langzeittherapie über mehrere Jahre angelegt sei.

Die Sitzungen finden jede Woche zu einem festen Termin statt. Hierbei kann es sich um nur eine Sitzung oder auch mehr handeln. Bei Kinder werden die Bezugspersonen eng mit eingebunden, so dass nach jeder vierten Therapiesitzung eine Sitzung mit den Bezugspersonen stattfinden kann. Die Sitzungen mit den Bezugspersonen sind für den therapeutischen Prozess besonders bedeutsam und ebenso relevant, wie die Sitzungen mit dem Kind selbst. Wichtig ist hierbei, dass alle Sitzungen zuverlässig wahrgenommen werden, um eine kontinuierliche gemeinsame Arbeit zu gewährleisten.

Ziel einer Psychotherapie ist es Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung psychischer Störungen mit Krankheitswert zu unterstützen und belastenden Symptomen (z.B. Ängste, aggressives Verhalten, depressiven Belastungen, oder auch selbstverletzendem Verhalten) entgegenzuwirken. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen unterliegt der Schweigepflicht, die auch gegenüber den Eltern aufrecht gehalten wird. Der therapeutische Rahmen und Raum obliegt hierbei einem besonderen Schutz unter dem es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden soll belastende Ereignisse wie  z.B. Misshandlung oder Missbrauch zu verarbeiten. Anhaltende Demütigungen, Entwertungen oder andere psychische Gewalt können ebenfalls zu schweren psychischen Störungen führen. Meine Aufgabe ist es im gemeinsamen Prozess zu begleiten, bedingungslos anzunehmen, der Individuellen Not ihren Schrecken zu nehmen und gemeinsam mit dem Kind oder mit Euch als Jugendliche Wege zu finden dieser zu begegnen und z.B. durch eine Symbolisierung im Außen die Möglichkeit einer Auseinandersetzung und Verarbeitung zu schaffen. 

Kostenübernahme

Die Kosten für die Erstgespräche, die Probatorischen Sitzungen und eine eventuelle anschließende Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Darüber hinaus besteht, je nach bestehendem Vertrag, auch bei privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit die Kosten übernehmen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Sitzungen privat zu bezahlen.